FAQ’s – (Selbstzahler-AG)
Fragen und Antworten von Arbeitgebern
Seit 2004 konnten wir Vermittlungserfahrungen in folgenden Bereichen sammeln:
- gewerblich-technischer Bereich,
- Verwaltung, IT, Lager, Spedition, Verkehr,
- Produktion und produktionsnahe Dienstleistungen,
- Pflege, Medizin, Wachschutz.
- gewerblich-technischer Bereich,
- Verwaltung, IT, Lager, Spedition, Verkehr,
- Produktion und produktionsnahe Dienstleistungen,
- Pflege, Medizin, Wachschutz.
Wir vermitteln vor allem Personal im Helfer- und Facharbeiterbereich. Der Bereich Facharbeiter schließt auch Vorarbeiter, Schichtführer und ggf. Bereichsleiter ein.
Darüber hinaus gehende Anfragen müssten gesondert besprochen werden.
Nachdem wir 2004 die private Arbeitsvermittlung in unser Angebotsportfolio aufgenommen hatten, begannen wir in erster Linie mit Personalvermittlungen in die Alten Bundesländer.
Parallel zur Änderung der Situation auf den regionalen Arbeitsmärkten im Osten Deutschlands stiegen unsere Vermittlungszahlen im regionalen Bereich.
Heute liegt unsere Vermittlungsschwerpunkt in der Region Halle-Leipzig. Dies schließt jedoch weiterhin die Vermittlung von „bundesweiten Montagestellen“ nicht aus.
Die Motivation der uns beauftragenden Arbeitgeber ist vielschichtig:
a) der AG hat selbst seinen Personalbedarf nicht rechtzeitig, oder nicht in ausreichendem Maße decken können,
b) der AG ist unzufrieden mit dem Ergebnis der Personalvorschläge durch das Arbeitsamt und sucht für ihn günstige Alternativen,
c) der AG will sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und gibt aus Zeit- und Kostengründen die Personalvorauswahl an uns ab.
a) der AG hat selbst seinen Personalbedarf nicht rechtzeitig, oder nicht in ausreichendem Maße decken können,
b) der AG ist unzufrieden mit dem Ergebnis der Personalvorschläge durch das Arbeitsamt und sucht für ihn günstige Alternativen,
c) der AG will sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und gibt aus Zeit- und Kostengründen die Personalvorauswahl an uns ab.
Aus unserer Sicht gilt heute der Grundsatz:
“Nicht jeder gute Bewerber(m/w) hat einen Vermittlungsgutschein…und nicht jeder Bewerber mit Vermittlungsgutschein ist ein guter Bewerber!“
Natürlich, hat der Bewerber(m/w) einen (gültigen) Vermittlungsgutschein, ist unsere Dienstleistung auch für Sie als AG generell kostenfrei.
Aber manche Bewerber haben keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, da sie:
“Nicht jeder gute Bewerber(m/w) hat einen Vermittlungsgutschein…und nicht jeder Bewerber mit Vermittlungsgutschein ist ein guter Bewerber!“
Natürlich, hat der Bewerber(m/w) einen (gültigen) Vermittlungsgutschein, ist unsere Dienstleistung auch für Sie als AG generell kostenfrei.
Aber manche Bewerber haben keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, da sie:
- …(noch) keine Anspruch auf ALG haben, (Sperre vom Arbeitsamt, Anwartzeit auf Vermittlungsgutschein von 6 Wochen Arbeitslosigkeit nicht erfüllt, lange krank gewesen, in Weiterbildung gewesen)
- … keinen Anspruch auf ALG haben, (Selbständige, Arbeitnehmer, AL o. Bezug)
- … in einer Transfer-Maßnahme sind.
- …noch in einem Arbeitsverhältnis sind und von sich heraus eine (bessere) Anstellung suchen.
Nun, wir haben selbst erfahren, dass es bezüglich Arbeitseinstellung und Arbeitsqualität auch bei den Arbeitsämtern nicht ganz egal ist, auf welchen Mitarbeiter man da trifft. Deshalb liegt uns eine generelle Qualifizierung der Mitarbeiter des Amtes fern.
Der Mangel steckt im System!
Wenn ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes am Morgen seine Bürotür öffnet, weiß er, was er am Tag verdienen wird, egal wie sorgfältig und erfolgreich er arbeitet.
Wenn ich als PAV meine Bürotür in der Früh öffne, weiß ich (noch) nicht, was ich verdiene…und das meine ich durchaus positiv!
Das Vermittlungshonorar ist frei verhandelbar. Ein Grundsatz bestimmt aus unserer Sicht die Honorar-Verhandlungen mit Ihnen:
„Stellen wir Ihnen gutes Personal vor, wird dies lange in Ihrer Firma bleiben… Gelingt es uns nicht, haben wir selbst auch nicht viel erreicht...!
Wir haben ein Provisionsmodell, dass diesem Grundsatz genau gerecht wird und sogar noch 1:1 bei der Vorauskalkulation Ihrer Personalkostensätze übertragen werden kann.
Es ist immer ein Erfolgshonorar, d.h. erst wenn Sie aufgrund unserer Vermittlung ein Arbeitsverhältnis mit einem von uns vorgeschlagenen Bewerber(m/w)eingehen, wird das vereinbarte Vermittlungshonorar (anteilig pro Arbeitszeiteinheit) fällig. Das Erfolgshonorar enthält dann alle Handlungskosten wie Anzeigenkosten (inkl. Erstellung von Anzeigen) Gesprächskosten, Kosten für die Erstellung des Bewerberprofils und alle Vermittlungskosten bis zur Vermittlung.
„Stellen wir Ihnen gutes Personal vor, wird dies lange in Ihrer Firma bleiben… Gelingt es uns nicht, haben wir selbst auch nicht viel erreicht...!
Wir haben ein Provisionsmodell, dass diesem Grundsatz genau gerecht wird und sogar noch 1:1 bei der Vorauskalkulation Ihrer Personalkostensätze übertragen werden kann.
Es ist immer ein Erfolgshonorar, d.h. erst wenn Sie aufgrund unserer Vermittlung ein Arbeitsverhältnis mit einem von uns vorgeschlagenen Bewerber(m/w)eingehen, wird das vereinbarte Vermittlungshonorar (anteilig pro Arbeitszeiteinheit) fällig. Das Erfolgshonorar enthält dann alle Handlungskosten wie Anzeigenkosten (inkl. Erstellung von Anzeigen) Gesprächskosten, Kosten für die Erstellung des Bewerberprofils und alle Vermittlungskosten bis zur Vermittlung.
Ja! So es irgendwie realistisch ist (Strecke Wohnort Bewerber / unser Firmensitz), vermitteln wir nur Bewerber, die wir vorher selbst kennen gelernt haben.
Ja! Sie bleiben in Ihren Entscheidungen frei.
Es ist uns wichtiger zu erfahren, welche Gründe zur Ablehnung führten.
Sind die Gründe für uns nachvollziehbar, werden wir versuchen Ihnen alternative Bewerberprofile anzubieten.
Widersprechen die Gründe aus unserer Sicht grundlegend dem von Ihnen im Vorfeld gegebenen Stellen- und Anforderungsprofil, ist die Zusammenarbeit tendenziell beendet.
Gut für Sie – Schade für uns!
Das ist unser Berufsrisiko und stellt somit keine Vertragsverletzung Ihrerseits dar.
Das ist unser Berufsrisiko und stellt somit keine Vertragsverletzung Ihrerseits dar.
Bei uns gibt es immer einen Kooperationsvertrag.
Dieser Vertrag enthält alle anerkannten Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Zudem werden hier der Vermittlungserfolg, das Vermittlungshonorar und die Zahlungsvoraussetzungen definiert.
Jede Vertragspartei enthält ein unterschriebenes Original zur eigenen Absicherung.
Das kommt aus unserer Erfahrung öfter vor, als man gemein hin denken mag.
Unsere Verträge enthalten die Klausel, dass in einem solchen Fall unsere Vermittlungsdienstleistung für Ihre Firma kostenfrei ist und dann automatisch der Vermittlungsgutschein als Honorar vereinbart wird.
Im vorab übersandten Bewerberprofil werden Sie immer einen Hinweis finden, ob der Bewerber(m/w) aktuell einen gültigen Vermittlungsgutschein besitzt.
Im vorab übersandten Bewerberprofil werden Sie immer einen Hinweis finden, ob der Bewerber(m/w) aktuell einen gültigen Vermittlungsgutschein besitzt.
Ja, seit 2012 sind wir (fortlaufend) zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung.